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BGH, 18.12.1957 - IV ZR 180/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52
Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts
Auszug aus BGH, 18.12.1957 - IV ZR 180/57
Diese rechtliche Beurteilung des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts steht nicht in Widerspruch zu der vom erkennenden Senat in einer früheren Entscheidung (BGHZ 7, 208 ff [218]) ausgesprochenen Auffassung, daß der aus einem Gewerbebetrieb gezogene Gewinn, soweit er als Nutzung oder Frucht dieses Betriebes angesehen werden könne, nicht als Frucht einer Sache anzusehen sei, vielmehr den Rechtsfrüchten im Sinne des § 99 Abs. 2 BGB am nächsten stehe.